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Allgemeine Weiterentwicklung/Diskussion

Lizenz

Wie sieht es eigentlich mit anonymen Beiträgen und CC-Lizenzen aus? --TilmannHolst, 2008-05-14

  • Ich bin kein Jurist, aber vorausgesetzt man kann die IP nicht zuordnen oder gar ermitteln, dürfte hier wohl das ganz normale Urheberrecht greifen und eine CC somit ausgeschlossen sein, außer die Juristen würden die generelle Teilnahme an einem WIKI bereits als eine Art Zustimmung zu den immer üblicher werdenden CC's werten. Einhard, selber Tag Den Fall eines anonymen Teilnehmers, der später Urheberrechte einforderte, hatten wir ja auch schon mal. Nach meinem laienhaften Verständnis ist das Urheberrecht ein Personenrecht, das in der Praxis kaum anonym wahrgenommen werden kann. Da es theoretisch aber natürlich dem tatsächlischen Urheber zusteht, ergibt sich im Fall einer ursprünglich anonymen Einreichung das Problem des Nachweises der Urheberschaft und der Identität des Einreichers. Ersteres wäre das Problem des Urhebers, der uns nachweisen können muß, daß er tatsächlich Urheber eines Beitrags ist, Letzteres wäre unser Poblem, wenn wir uns darauf berufen wollen, daß der Urheber (und nicht etwa ein Dritter) irgendeiner Lizenz zugestimmt hat. Wie gesagt, alles nur meine laienhaften Überlegungen. --RalfHüls, 2008-05-15

Mir ist gerade aufgefallen, dass alle CC-Lizenzen eine Namensnennung vorschreiben. Allerdings "in der vom Autor gewünschten Form" - das bezieht sich vermutlich auf Pseudonyme, ob das auch anonyme Beiträge einschließt weiß ich nicht. --TilmannHolst, 2008-05-15

Wenn ich es richtig mitverfolgt habe, dann will man anonyme Beiträge möglich machen um Leute nicht abzuschrecken. Nun halte ich die Nennung des Realnamens durchaus für kritisch, allerdings ist das nennen eines Pseudonyms eine so kleine Einschränkung, dass die glaube ich allen zumutbar ist. Zumal ich auch die Meinung habe, dass man durchaus zu dem stehen sollte was man hir schreibt. Technisch müsste doch ein Ankreuzfeld reichen, das ein nicht angemeldeter Benutzer anklicken muss um einen Beitrag zu verfassen und die CC akzeptiert (und zusätzlich ein Feld Pseudonym). Unterm Strich kann ich auf Beiträge von Leuten verzichten, die weder bereit sind irgend wie zu ihren Beiträgen zu stehen, noch den Inhalt dann der algemeinheit anzuvertrauen. --ChristianK, 2008-05-15

Wie soll eigentlich eine gewählte Lizenz auf eine mögliche neue Software angewendet werden? Wenn man eine neue Software benutzt und Beiträge migrieren möchte, würde dies ja quasi voraussetzen, dass alles mit der CC (als Beispiel) konform gehen würde. Also müsste man alle Verfasser von Artikeln nach ihrer Übereinstimmung fragen und gegebenenfalls Artikel neu verfassen (würde hier eine Neuformulierung reichen?). Das wäre vielleicht garnicht schlecht um manche Artikel neu zu strukturieren, wie bspw. die einzelnen Einwürfe im Blöden Hut Credo entweder in den Text einbauen oder seperat als Kommentare anfügen. Ich weiß nicht inwiefern ein besonderer Stil hier vom Betreiber gewünscht ist, das nur als Anmerkung --DominikSeemann, 2008-05-27

  • Zu stilistischen Fragen bitte jemanden befragen, der stilsicher ist ;-) --TilmannHolst. 2008-05-27

Sieht aus, als hätten ma auch das Wikipedia-Problem ;) Für das nächste Wiki würde ich die generelle Verwendung einer Public-Domain-artigen Lizenz vorschreiben. Da gibts dann auch kein Namensnennungsdesaster. Das Problem der bereits existierenden Inhalte kann wohl nur ein Jurist lösen. -- Allan Wegan, 2009-09-18

  • AFAIK gibt es im deutschen Recht keine Entsprechung für das amerikanische Public-Domain, bestimmte Rechte kann der Urheber nicht abgeben. Und PD schließt auch kommerzielle Verwertung ein. --TilmannHolst, 2009-09-20

    • PD gibts tatsächlich in DE nicht (deshalb schrieb ich Public-Domain-artig). Aber "Diese Bild- oder Mediendatei wurde von mir, ihrem Urheber, zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben." in Kombination mit "Uneingeschränkte Nutzung bedeutet, dass das Bild in dem Umfang, der nach der jeweiligen nationalen Rechtsordnung möglich ist, beliebig, auch ohne Namensnennung, verbreitet, kommerziell genutzt und verändert werden darf." kommt dem schon sehr nahe. Dass man "gemeinfreie" Inhalte auch kommerziell nutzen kann, liegt natürlich in der Natur der Sache - sonst wären sie ja nicht frei, sondern eben geschützt. Wenn Information wirklich frei ist, steht sie jedem für alles zur Verfügung. Wenn man kommerzielle Nutzung explizit ausschließen möchte (übrigends ist kommerzielle Nutzung je nach Richter auch bereits das Abbilden auf der gleichen Website, auf der sich auch ein Werbebanner befindet), kann man das sicher auch. -- Allan Wegan, 2009-09-21

      • Kann man das irgendwo nachlesen? --TilmannHolst, 2009-09-21

        • Zugegebenermaßen ist nicht viel darüber zu finden. Die deutsche Wikipedia schreibt dazu:
          "Nach deutschem und österreichischem Recht ist ein Totalverzicht auf das Urheberrecht – etwa zugunsten der Allgemeinheit – nicht möglich (dies wird aus § 29 UrhG-D bzw. § 19 UrhG-Ö abgeleitet). ... Es ist allerdings möglich, das Werk unter einem solchen Nutzungsrecht zur Verfügung zu stellen, dass es von jedermann frei veränderbar ist."
          Im § 31, Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte steht eindeutig, dass ich beliebigen Leuten (und Organisationen) beliebige Nutzungsrechte einräumen kann. Dabei kann ich sogar bestimmen, dass das Werk beliebig genutzt werden darf (genauer gesagt, kann man die genaue Angabe der Nutzungsrechte weglassen udn dafür einen Verwendungszweck definieren, der so beliebig ist, dass daraus die beliebigen Rechte resultieren *g*).
          Aber ich glaube inzwischen, man muss noch explizit erwänen, dass man die Rechte kostenlos einräumt, damit § 32, in dem sich inzwischen glücklicherweise die Linux-Klausel "Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen." befindet, nicht irgendwelche Blüten treibt.
          Letztlich bin ich kein Jurist, aber vollständig davon überzeugt, dass mir das UrhG das Recht zusichert, jedem kostenlos beliebige Nutzungsrechte einzuräumen. Das ist dann zwar kein Public Domain, kommt dem aber schon ziemlich nahe. Selbstverständlich kann man auch kommerzielle Nutzung explizit ausschließen - aber wie gesagt: es wär für mich dann keine wirklich freie Lizenz mehr.
          -- Allan Wegan, 2009-09-21