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VertragsAbschluss/Diskussion


Und was ist mit §151 BGB? OpaTobi, 18.02.05

  • Ist denn nach der Verkehrssitte eine solche Erklärung nicht zu erwarten? --StefanBauer 19.02.05

    • Die Frage ist eher, ob eine Annahmebestätigung erwartet wird... Aber der Versuch einer Feststellung einer allgemeinen Verkehrssitte im LARP dürfte ungefähr so unterhaltsam werden wie der einer Feststellung einer gemeinsamen Spielauffassung zwischen HighPower-HighFantasy-Powergamern und LowPower-LowFantasy-Bauergamern. -OpaTobi, 19.02.05

      • Das denke ich allerdings auch. Ich bin zumindest der Meinung, daß eine Annahmebestätigung zu erwarten ist, wie das die Mehrheit der Anderen sieht weiß ich nicht. Das würde dann bedeuten, daß §151 BGB hier nicht betroffen ist. Allerdings ist es durchaus möglich, daß bestimmte Orgas das anders handhaben als Andere. Also insgesamt eine schwammige Sache (von der ich nicht hoffe, daß sie mir in der Klausur begegnet) - StefanBauer 19.02.05


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