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LarpVersicherungen

Versicherungen

(siehe auch Larp-Planungsseiten über Versicherungen, davon ist der Anfang geklaut)

Versicherungen für den Veranstalter

Veranstalterhaftpflicht

Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung solltet eine Orga auf jeden Fall abschließen. Meistens bringt sie nix, weil kein Schaden da ist, aber im Ernstfall ist man froh darüber, daß die Versicherung statt dem Veranstalter selbst 5000 Euro bezahlt, weil irgendwas unvorhergesehenes passierte. Die Versicherung übernimmt eure Kosten bei allem, wofür ihr haftet - allerdings nicht bei Vorsatz!

Die Versicherung kostet für ein Wochenende normalerweise unter 150 Euro bei normalgroßen Wochenend-CONs. Vergleicht einfach die Angebote einiger Versicherungen, aber achtet auf das Kleingedruckte! Wichtig ist: guckt nicht nur auf den Preis, sondern wirklich auf die Leistungssumme und die Einschränkungen. Eine Einschränkung gegenüber Bränden ist ärgerlich, wenn ihr gerade eine Jugendherbergsburg abgefackelt habt. Auch ein Versicherungsvertrag bis zu einer Schadenssumme von 100.000 Euro ist nicht ausreichend... Personenschäden und Sachschäden sollten auf jeden Fall über mindestens 1.000.000 Euro abgesichert werden.

Dabei gibt es allerdings zwei Möglichkeiten: die Veranstalterhaftpflicht, die nur für ein Wochenende gilt, und für Vereine die Vereinshaftpflicht. Bei letzterer sind LARPs aber nicht automatisch drin, sondern Sache des einzelnen Vertrages! Z.B. sind häufig nur Veranstaltungen abgedeckt, bei denen nur Vereinsmitglieder dabei sind!

Eine typische LARPVersicherung könnte enthalten:

  • Schäden durch Polsterwaffenkämpfe
  • Schäden bei Aktionen in Dunkelheit und bei Bewegen auf ungesichertem Gelände
  • Schäden durch Feuer (offenes Feuer, bei Bedarf auch Pyrotechnik)
  • Schäden durch Rüstungen
  • Schäden durch Aufbauten
  • Schäden an Zelten (bei ZeltCons)

  • Schäden an der gemieteten Location (Gebäude und Möbel)
  • Schäden an der umgebenden Landschaft (Flurschäden)
  • Schäden bei allen Teilnehmern (Beispiel Vereinshaftpflicht von oben)
  • Feuer (darunter fällt auch Blitzschlag)
  • Sturm (wenn dabei Zelte und Aufbauten abgedeckt werden können!, was auch nicht immer der Fall ist)
  • mutwillige/fahrlässige Beschädigung durch Teilnehmer (sprich nach dem Con stellt man fest, das die Sache X kaputt ist (klar, kein Verschleiß) und keiner wars gewesen :-(( )

Da müsst ihr natürlich drauf achten, was ihr braucht. Pyrotechnik zum Beispiel hat nicht jeder, und es gibt auch CONs ohne Polsterwaffenkämpfe.

Prinzipiell ist das Problem bei den Cons ja, dass auch Vereinsfrenmde da sind. Normalerweise wären Cons mit nur Vereinsmitgliedern über die Vereinshaftpflicht abgedeckt. Im Ausnahmefall (s.o.) kann man das aber auch für beide "Klassen von Larpern" in die Vereinsh. reinkriegen...

Rechtsschutzversicherung

Wenn es zu einer Klage kommt, kann es ohne Rechtschutz sehr teuer werden. Da sind locker mal 100 Euro und mehr zu zahlen, wenn der Streitwert selbst noch unter 500 Euro liegt.

Eine Orga muss vielleicht mal klagen, weil vielleicht ein Teilnehmer nicht gezahlt hat, oder etwas beschädigt hat. Dann hilft die Rechtschutzversicherung. Vorallem streckt die Rechtschutzversicherung auf Anforderung Prozeß- und Anwaltskosten vor. Das ist nämlich ihr Hauptzweck, nämlich den Versicherungsnehmer vor den Kosten eines Rechtsstreites zu schützen. Die muß bei Zivilsachen der Verlierer tragen. Natürlich könnte man argumentieren, man braucht die RSV nicht, wenn man seine Prozesse gewinnt, aber Gericht und Anwalt wollen Vorschuß und oft genug ist beim Verlierer nichts zu holen. Die RSV schütz auch vor diesem Risiko, da sie versucht, ihre ausgezahlten Vorschüsse vom unterlegenen Gegner zurückzubekommen.

Preiswert werden die Rechtschutzversicherungen allerdings nur mit einer Selbstbeteiligung, die in geringeren Fällen bedeutet, dass sie nicht eintritt, weil die Prozeßkosten unter der Selbstbeteiligung liegen. -überarbeitet von OpaTobi, 07.01.05

Wann haften Versicherung nicht?

Ein interessanter Punkt ist natürlich: Wann haften Versicherungen nicht?

  • Bei falschen Angaben des Versicherungsnehmers im Versicherungsantrag haftet die Versicherung nicht! Also: Vorsicht beim Ausfüllen des Vertrages!
  • Auch muß die Prämie gezahlt werden. Wenn das trotz Mahnung nicht geschehen ist, haftet die Versicherung auch nicht.
  • Dazu kommen natürlich Schäden durch Vorsatz. Auch dann zahlt die Versicherung nicht.
  • Auch grobe Fahrlässigkeit kann bei bestimmten Versicherungen ausgeschlossen sein, schaut mal in das Kleingedruckte (bei der Kfz-Versicherung ist das beispielsweise so, und z.B. in der Feuerversicherung bei Rauchen im Bett).
  • Und bei Versicherungsbetrug wird natürlich auch nicht gezahlt, sondern stattdessen der Betrüger angezeigt...

Wenn die Versicherung nicht zahlen möchte: laßt euch nicht sofort entmutigen, sondern besser beraten. Zum Beispiel beim Verbraucherschutzverein. Nur weil die Versicherung nicht will, heißt es noch lange nicht, daß sie auch nicht muß.

Beispielsversicherung

Hauptzweck dieser Seite ist eigentlich, mal ein paar Angebote zusammenzusuchen. Achtung: es handelt sich nicht um LARP-spezifische Versicherungen, sondern um Standard-Veranstalter-Haftpflichtversicherungen. Es sind also nicht alle Punkte für LARP von der Liste oben enthalten.

Schon mal zwei Links mit direkten Angaben zu den Versicherungsbedingungen (alphabetische Ordnung, keine Empfehlung!):

jugendarbeit.de über Versicherungen bei der Jugendarbeit

Versicherung für den Spieler

Für Spieler ist es ratsam (nicht nur fürs LARP, sondern fürs Leben), eine Haftpflichtversicherung zu besitzen. Wenn ein Spieler aus Tollpatschigkeit etwas kaputtmacht, dann muss er nämlich dafür zahlen. Das kann ganz schön ins Geld gehen.

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