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FeuerWerk

Feuerwerk

In diesem Beitrag werden einige Punkte zur rechtlichen Seite und allgemein ein paar Grundregeln bei Verwendung von Feuerwerk auf Larps beschrieben.

Welche verschieden Klassen gibt es?

Klasse 1: Kleinstfeuerwerk (auch Ganzjahresfeuerwerk, Jugendfeuerwerk)

  • ganzjährig zu erwerben und abzubrennen; keine Anmeldung erforderlich
  • kleine, aber für viele Sachen ausreichende Effekte
  • Minifontainen, Knallschnüre, Feuerkreisel, Knallerbsen
  • Prüfzeichen BAM-PI
  • in der Regel Handzündung

Klasse 2: Kleinfeuerwerk (Silvesterfeuerwerk)

  • in der Regel ab 3 Tage vor Silvester zu erwerben, nur Silvester abzubrennen
  • mit Genehmigung des Ordnungsamtes auch ganzjährig zu erwerben und abzubrennen
  • Alter: ab 18 Jahre
  • Insbesondere die Feuerwerksbatterien bieten immer beeindruckendere Effekt und sind in den letzten Jahre deutlich weiterentwickelt worden.
  • Prüfzeichen BAM-PII
  • in der Regel Handzündung

Klassen 3 und 4: Mittel- und Großfeuerwerk

  • erfordern eine Erlaubnis (Großfeuerwerkerschein); für Larpzwecke i.d.R. uninteressant

Klasse T1 für technische Zwecke

  • Ganzjährig ab 18 zu erwerben und abzubrennen. Es gibt eine Zweckbindung für Feuerwehrübungen, Film- und Fotoaufnahmen, Theateraufführungen etc. (wobei hier ein Larp als Grund ausreicht). Bei geschlossen Veranstaltungen ist meist keine Anmeldung beim Ordnungsamt erforderlich. Bei öffentlichen Versammlungsstätten wird in der Regel eine Anmeldung und manchmal sogar ein Bühnenfeuerwerkerschein verlangt (Also halten wir uns besser geschlossen ...).
  • Effekte sind z.B. Theaterfeuer, Theaterblitze, Bühnenknall, Fontainen, Traumsterne, Rauchpatronen.
  • Auslösung oft mit Elektroanzünder
  • T1 Effekte sind meist viel sauberer als z.B Klasse 2 und können bei entsprechenden Räumlichkeiten auch drinnen abgebrannt werden.
  • Prüfzeichen BAM-T1

Klasse T2 Bühnenfeuerwerk

  • erfordern eine Erlaubnis (Bühnenfeuerwerkerschein); für Larpzwecke i.d.R. uninteressant
  • Prüfzeichen BAM-T2

Noch eine Info zur Anmeldung von Klasse 2 (Silvesterfeuerwerk)

Man geht zum Ordnungsamt und gibt bekannt, wann und wo man abbrennen möchte. Das ist z.B. zu Geburtstagen, Festen o.ä. möglich. Dann bekommt man von Ordnungsamt gegen Gebühr eine Genehmigung, mit der man dann auch außerhalb Silvester Klasse 2 Feuerwerk einkaufen kann. Für Veranstaltungen wie oben genannt läuft das meist reibungslos ab. Zu beachten ist, dass das das Ordnungsamt gewohnt ist, dass zu einem festen in der Genehmigung definierten Zeitpunkt unter bestimmten Rahmenbedingungen geplant abgebrannt wird. Wenn jetzt die Orga beim Herrn vom Amt erscheint und sagt, dass sie irgendwo verteilt in den Requisiten "halt etwas Pyro" versteckt hat, die irgendwann in der Nacht ("Mal schauen, wenn die Endschlacht beginnt. Hängt von Ritual des Erzdämonen ab.") gezündet werden soll, ist zu vermuten, dass genauerer Erläuterungs- und Überzeugungsbedarf von Nöten ist und die Erlaubnis wahrscheinlich nicht erteilt wird.

Nachträgliches Anbringen von Elektroanzündern

Feuerwerkskörper für den freien Handel haben immer eine BAM Zulassung. Die gilt aber nur für die vorgesehene Anwendung, meist "auf den Boden legen und am äußersten Ende der Zündschnur anzünden und sich rasch entfernen (o.ä)".

Es ist eine gern diskutierter Streitpunkt, ob das Anbringen eines Elektro-Anzünders bereits die Zulassung erlöschen lässt. Die Argumentation für das Erlöschen der Zulassung ist recht plausibel: Bei Zündung per Hand muss man an den Gegenstand ran und hat dadurch eine sichere Kontrolle am Abbrandplatz. Bei Fernsteuerung habe ich das nicht mit Sicherheit. Wenn also zwischenzeitlich jemand reinläuft, sehe ich ihn eventuell nicht. Laut Stellungnahme der BAM (http://www.feuerwerk-forum.de/attachment.php?attachmentid=2008&d=1138801659) ist des Verbinden von Anzündmitteln (E-Zünder, Zündschnur) und _einzelnen_ zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen erlaubt.

Die Zulassung erlischt aber auf alle Fälle, wenn man mehrere Sätze Kl II mit der Lunte verbindet und so die Gesamtsatzmenge erhöht.

Wenn die Zulassung erlischt und man keinen Erlaubnisschein für Kl 4 Feuerwerk hat, liegt ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, also somit eine Straftat vor.

"Wo kein Kläger, da kein Richter" funktioniert hier natürlich nur, solange nichts passiert. Aber was ist, wenn es zu einer Fehlauslösung kommt und ein Spieler eine Ladung Sternchen ins Gesicht bekommt und erblindet? Die eigene wie auch die Vereinshaftpflicht wird mit Sicherheit grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, und man darf ein Leben lang Rente zahlen.

Und so kann auch das "Ganzjahresfeuerwerk" Kl. 1 bei falscher Handhabung plötzlich unzulässig oder sogar strafbar werden.

Immer daran denken: Falls mal was passiert, vielleicht mit einer kräftigen Mitschuld eines unvorsichtigen Spielers, der in einen abgesperrten Bereich rennt, und dabei z.B. Menschen verletzt werden, wird ein Staatanwalt oder eine Versicherung jeden nicht ordnungsgemäßen Aufbau genau bewerten und man kann eventuell ein Leben lang zahlen.

Viele T1-Artikel haben eine E-Anzünder und dürfen somit legal per Stromimpuls gezündet werden. Die verwendeten Anzünder benötigen auch einen Mindeststrom, so dass sie nicht einfach durch statische Aufladung o.ä. ausgelöst werden können. Auch, wenn der nachträglich mit Anzünder versehene Kl II (Silvester-)Kracher technisch gleichartig gezündet würde, ist dieser eben illegal, der Bühnenknall mit E-Anzünder z.B. nicht. Insgesamt sind T1-Artikel auch für deutlich professionellere Anwendung mit viel geringeren Sicherheitsabständen gedacht und auch vom Aufbau hochwertiger.

Böller in Kanonen

Persönlich halte ich auch die Verwendung von Böllern in selbstgebauten Kanonen, um damit Softbälle zu verschießen, für absolut unverantwortlich. Hier kommt zum Sprengstoffgesetz das Waffengesetz ins Spiel, da man eine waschechte Schusswaffe gebaut hat. Und da der ganze Dreck von dem Böller mit vorne raus fliegt, kann da wirklich schnell was ins Auge gehen.

Statt Böllern können in Kanonen auch andere Zündmittel benutzt werden, z.B. Nitrozellulose aka Pyrowatte. Die ist im Gegensatz zu Böllern T1 Feuerwerk und damit ganzjährig erwerb- und benutzbar und verbrennt rückstandsfrei ohne die Verpackung des Böllers. Sie muss allerdings individuell dosiert werden und das kann ebenfalls schnell ins Auge gehen, da sich durchaus einiges an Sprengkraft entwickeln kann. Historisch gesehen wurden einige Schusswaffen mit Nitrozellulose abgefeuert, was sich allerdings nicht durchgesetzt hat, da die Explosionswirkung im Gegensatz zu Schwarzpulver zu stark war.

Funkzündung

Vom Technischen her sollte man auch sehr vorsichtig mit Funksteuerungen sein. Die normalen Modellbausteuerungen sind nie eigensicher und können jederzeit durch eine Funkstörung, nicht entstörter Motor o.ä durchschalten, auch wenn man mehrere Kanäle verschaltet. Man merkt es dann wahrscheinlich nicht, wenn das Modellauto mal einen kleinen Schlenker macht. Aber man merkt, wenn die Pyro zum falschen Zeitpunkt auslöst.

Deshalb bitte nie (!!!) Feuerwerk mit nicht dafür vorgesehenen Funkfeuerungen fernzünden.

Bei der Anwendung von Feuerwerk zu Showeffekten gibt es weitere Vorschriften: So z.B, dass der Abschussplatz einsehbar sein soll und die Sicherheitsabstände zu Personen eingehalten werden müssen. Also bitte auch niemals Pyro anbringen, die ohne SL durch eine reine Spielerhandlung ausgelöst wird. Was ist, wenn der Eine den Ritualdolch zieht und der Andere schon mal oben auf der Deko Wache hält und auf dem Bühnenblitz steht? Eine Möglichkeit ist, einen weiteren Taster in Reihe in dem Auslösekreis zu legen. Dann drückt die anwesende SL kurz vorher diesen Freigabetaster und hält den, solange das Schussfeld frei ist. Der z.B. an der Truhe angebrachte versteckte Schalter löst dann bei der Spieleraktion letztlich sekundengenau beim Öffnen den oberhalb in Sicherheit angebrachten Bühnenknall. Die SL kann aber durch Loslassen des Tasters sofort eine potentielle Zündung verhindern, falls z.B. jemand in den Sicherheitsbereich klettert.

Tipps zum Einsatz von Feuerwerk.

  • Am besten nur Klasse 1 für kleinere Effekte und T1 (Bühnenfeuerwerk) für größere Effekte verwenden. Bei geschlossenen Veranstaltungen erspart man sich da auch meist die Genehmigung beim Ordnungsamt, die für Silvesterfeuerwerk außerhalb Silvester erforderlich ist (was die meisten Orgas wahrscheinlich sowieso nicht machen und somit pauschal schon im illegalen Bereich handeln).
  • Der Böller aus der Silvesterkiste mag zwar schneller greifbar und erstmal billiger sein. Aber man muss bei der Verwendung dann auch potentielle spätere "Langzeitzahlungen" mit einplanen, falls was schief geht
  • Wenn entfernte Zündung erforderlich ist, am besten vom Hersteller mit E-Anzünder versehene T1 Artikel verwenden.
  • Keine abgebrochenen Glühbirnen o.Ä verwenden (damit bekommt man die heutigen grünen Lunten meist sowieso nicht zum Brennen ...). Für wenig Geld gibt es Anzündpillen, eine Art Streichholzkopf mit Anschlussdrähten. Diese darf man z.B. zur Zündung von Pyrowatte oder Theaterfeuer verwenden.
  • Die Zündkreise kann man nach dem Verdrahten mit einem Ohmmeter (Prüfstom kleiner 20 mA, da taugt im Grunde jedes Digitalmessgerät) nachmessen. Tipp: Wenn der Gesamtschleifenwiderstand kleiner der Zahlenwert der Spannung ist ( Bsp bei 12V kleiner 12 Ohm, so dass mind 1 A fließt) hat man gute Gewissheit, dass die Zündung später klappt. Ist halt auch doof, wenn alle gucken und der Dämon ohne die tolle Pyro verenden muss, nur weil wo ein Draht los war.
  • Mehrere T1-Artikel kann und darf man in Reihe schalten und gleichzeitig zünden.

Aber immer nur die gleichen Zünder (eines Herstellers) in einem Kreis, sonst kann es Versager geben, wenn der Widerstand der Anzünder variiert.

  • Sicherheitsabstände einhalten und die Sätze ordentlich fixieren, damit nichts umkippt und in die Zuschauer schießt.
  • Vorbereitete Pyro immer vor unbefugter Zündung sichern. Am besten Zündakku mitnehmen, ansonsten Schlüsselschalter verwenden. Es passiert zu leicht, dass sonst irgendjemand aus Spielerei oder aus Nichtwissenheit auslöst.
  • Niemals selbst auslösende Feuerwerksverdrahtungen bauen!!!
  • Vorsicht beim Verbinden von mehreren Sätzen Silvester-Verbundfeuerwerk über den Ersatzzünder. Ist illegal, unter anderem wegen des Grundes, dass man nach dem einmaligen Anzünden die restlichen Pakete nicht mehr unter Kontrolle hat. Problematisch z.B., wenn doch beim Abbrand was umfällt.
  • Brandgefahr beachten: Keine brennbaren Gegenstände in Reichweite. Feuerlöscher griffbereit halten. Besondere Vorsicht bei trockenem Wald. Hier ist eventuell die Verwendung wegen Brandschutz verboten.
  • Blickkontakt zur Abschussstelle. Lieber einmal nicht schießen als dass ein Risiko eingegangen wird.
  • Und so doof es klingt: Die Anleitung des Feuerwerksartikels gerade bei T1 genau lesen.

Es gibt also auf alle Fälle die Möglichkeit, sicher und im gesetzlichen Rahmen beeindruckende Effekte zu machen. Das darf dann auch durchaus Spaß machen *g*


Siehe auch Feuer Und Sicherheit

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