WaffenRechtFeuerWaffen

Man beachte die Hinweise zu Rechtsthemen der Wikipedia - Analoges kann für diese Seite angenommen werden.

Deutsches Waffengesetz und böllergetriebene LARP-FeuerWaffen

Es wäre interessant, mal alle juristischen Fakten aufzulisten, um die Problembereiche exakt abzugrenzen und mögliche Lösungswege aufzuzeigen. Es muss doch irgendwo unter uns einen Juristen geben, der über ein solch fundamentiertes und praxiserprobte Fachwissen verfügt. Alle Meinungen bisher dazu müssen eher in den Bereich Spekulationen verwiesen werden.


Schußwaffen und Larp

Was ist eine Schusswaffe?

Eine Schusswaffe ist ein Gegenstand, der ein Projektil durch einen Lauf beschleunigt. Diese Beschleunigung muß durch andere als Muskelkraft verursacht worden sein. (Dafür schaut ihr unter WaffenRechtArmbrust). Dies gilt zumindest für den hier beschriebenen Text, im Waffengesetz ist es minimal anders betitelt. D.h.: eine Pistole ist ebenso wie eine LARP-Kanone eine Schusswaffe, und für beide gelten folgende Bestimmungen....

Brauche ich eine Erlaubnis ?

Ja, die braucht man. Auch LARP-Feuerwaffen sind prinzipiell erstmal erlaubnispflichtig, und wenn man es irgendwie schafft sich einen Vollautomat zu bauen, (Gatlinggun) fällt dieser sogar unter das Kriegswaffenkontrollgesetz KWKG. Allerdings ist noch nicht alles verloren, es gibt folgende Ausnahmen für den Erwerb und Besitz:

Ausnahmen für Schreckschusswaffen

Allerdings ist eine LARPWaffe wenn sie Geschosse verschießt und nicht nur knallt keine Schreckschußwaffe mehr. Dann greift diese Ausnahme also nicht mehr.

Waffen für Zier- oder Sammlerzwecke

Wieder greift dieses Gesetz nicht für LARPer, denn keine Kanone kann so gebaut werden, und schließlich SOLL sie ja was verschießen.

Modelle, die vor 1871 entwickelt wurden

Dieses Gesetz greift für LARPer nur bedingt, ist es doch fraglich ob das Modell genau so vor 1871 entwickelt wurde. Es ist allerdings das einzige das wir haben; fällt eure Waffe hier hier rein, braucht ihr eine Waffenbesitzkarte. Ich würde nicht unbedingt darauf wetten das sie es tut, die Tatsache das die Waffe mit Böllern geladen wird, könnte dem pingeligen Beamten ausreichen, damit das Modell nichtmehr vor 1871 entwickelt wurde.

Alles in allem - eine strittige Geschichte. Kommen wir zum

Führen einer Feuerwaffe

Diese ist nur berechtigten Personen (Jäger, Polizisten etc.) erlaubt, mit der Ausnahme:

Wir stehen also vor dem gleichen Ergebnis wie oben; es ist unklar, ob ich meine LARP-kanone führen darf. Über den Daumen gepeilt: darf ich sie nach dem 1871er-Punkt besitzen, darf ich sie auch führen. Für die Herstellung gilt wieder das gleiche, ich spare es mir einfach mal das Gesetz zu zitieren.

Kommen wir zu den

Ausnahmen vom Gesetz

(bezogen auf ALLES bezüglich eben dieses):

Dies wird LARPwaffen in den meisten Fällen nicht betreffen, Ausnahmen sind NerfGun-Konstruktionen mit wirklich leichten Projektielen. Airsoftwaffen unter 0,5 Joule benutzen 6mm große Projektile mit etwa 0,12g Gewicht - das wird schwer zu erreichen.

Nur von geringem Interesse ist dieser Punkt - für die Pistolenschützen, die ihre Pistolen mit kleinen Sprengkörperchen versehen, damit es beim Abdrücken knallt. Diese sind defnitiv vom Waffengesetz ausgenommen.

Was muß ich im Umgang beachten ?

Da gilt es einiges zu beachten. Der wichtigste Punkt ist wohl dieser:

Da eure LARP-Kanonen auf jeden Fall als "Waffen" gelten, habt ihr diese auch entsprechend aufzubewahren, mindestens aber sicherzustellen das Unbefugte sie nicht an sich nehmen. Das ist im Fall erlaubnisfreier Waffen nicht so schlimm, da jeder ab 18 "befugt" ist - Kinder und Jugendliche aber nicht. Ist auch nur ein einziger minderjähriger auf der Con(oder könnte ein solcher das Gelände betreten), habt ihr permanent auf die Waffe aufzupassen.

Weniger interessant ist vielleicht folgendes, das gilt aber nur wenn ihr eure Waffen verkaufen wollt.

LARP-Waffen verkaufen

Sehr interessant übrigends auch für alle LARP-Händler. Wer z.B.: aufs Drachenfest fährt, und da Armbrüste verkauft, macht sich im Sinne des Waffengesetzes strafbar. Für den Verkauf von Kanonen gilt dies auch.

Gegen welche Gesetze verstoße ich trotzdem ?

Leider kann man, auch wenn man alles beachtet, gegen bestimmte Gesetze immernoch verstoßen. Ob das bei jedem der Gesetze im Einzelfall so ist, müsste durch einen Beispielfall vor den Gerichten geklärt werden, ich denke das kann niemand eindeutig sagen:

Ausnahmen müssen beantragt werden. Es gibt die Ausnahmeregelung das man ungeladene oder Kartuschenwaffen auf Theaterveranstaltungen mitnehmen darf, aber LARP-Waffen sind das ja eben nicht.

....

Fazit

In JEDEM Fall ist eure Waffe eine Schußwaffe, und muß auch als solche behandelt werden, auch wenn sie erlaubnisfrei geführt werden darf. Minderjährige dürfen sie auf gar keinen Fall in die Hände bekommen, falls doch seid ihr Schuld wenn was passiert, oder der Minderjährige erwischt wird.

Mit Feuerwaffen jeder Art bewegt ihr euch auf also einem schmalen Grad zwischen erlaubt und verboten. Gegen einige Gesetze verstoßt ihr, zwar nur minderschwer, aber ihr tut es. Gegen andere Gesetze könntet ihr verstoßen, nur gibt es da keine klaren Abgrenzungen. Ärger könnte es auf jeden Fall geben, und im schlimmsten Fall einen Eintrag ins Strafregister wegen Verstoß gegen das Waffengesetz. Ich würde mir zweimal überlegen ob es mir das wert ist, und in jedem Fall die Waffe zum Beschußamt bringen lassen, und bei der Polizei anmelden, das ich eine solche besitze, und am besten vor dem Erwerb / der Herstellung schon anfragen ob soetwas erlaubt ist, damit seid ihr so sicher wie es nur geht.

Bleibt als Fazit das man sich unbedingt beim Beschußamt melden sollte, den Lauf beschießen lassen sollte, und gleichzeitig fragen muß, ob die Waffe unter die benannten "Waffen mit Modell vor 1871" fällt. Falls nicht wird ein Waffenschein fällig, und die Waffe scheidet für die Benutzung im LARP vollkommen aus (!).

-Andreas Heese, 9.3.06

  • Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

1.Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

1.8 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

Kartuschenmunition:

Meint: Hülsen mit Treibladungen, die kein Geschoss enthalten. Laut dieser Definition sind die verwendeten Knallkörper ebensolche.


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zuletzt geändert am 2018-01-02 12:09:34 durch Allan Wegan