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1. April 2014

Den folgenden Text habe ich am 01.04.2014 in verschiedene LARP-Diskussionsgruppen eingestellt.


Findige Abmahn-Anwälte nehmen LARP-Orgas auf's Korn

Derzeit werden LARP-Orgas von einem Anwalt abgemahnt, wenn sie keinen Reise-Sicherungsschein an die Teilnehmer ausgeben, berichtet die "Larpzeit".

Im juristischen Sinne können bekanntlich die meisten LARP-Veranstaltungen als Pauschalreise verstanden werden.

Definitionen laut Wikipedia: Eine Pauschalreise ist eine Reise, bei der ein Reiseveranstalter eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu einem einheitlichen Gesamtpreis und im eigenen Namen zu erbringen verspricht. Eine präzise, aber nicht allgemeinverbindliche Definition enthält Art. 2 der EU-Richtlinie 90/314/EWG vom 13. Juli 1990:

„Die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, die zu einem Gesamtpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten wird, wenn diese Leistung länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschließt:

  • Beförderung
  • Unterbringung
  • andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen.“

Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalreise

Da beim LARP regelmäßig Unterkunft und ein "Unterhaltungsprogramm" gemeinsam angeboten werden, ist die obige Definition einer Pauschalreise einschlägig. Eine Pauschalreise setzt aber nach EU-Recht zwingend einen Sicherungsschein voraus.

Abermals Wikipedia:

  • Die EU-Pauschalreiserichtlinien vom 13. Juni 1990 (90/314/EWG, Artikel 7[1]) schreiben vor, dass jeder Reiseveranstalter Zahlungen von Kunden für eine Pauschalreise gegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz versichern muss, § 651k BGB. Ein Reiseveranstalter/Reisevermittler darf Zahlungen erst dann entgegennehmen, wenn er dem Reisenden zuvor einen Sicherungsschein ausgehändigt hat.

Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsschein

In jüngerer Zeit häufen sich Berichte, daß vermehrt LARP-Orgas von Anwaltskanzleien ins Visier genommen wurden, die bisher bereits in den Bereichen Computerspiele und Musik- und Film-Tauschbörsen als eifrige Abmahner bekannt geworden sind.

  • Die Abmahnungen stützen sich dabei auf das Wettbewerbsrecht und es wird behauptet, die Orgas verschafften sich als Reiseveranstalter einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Reise-Unternehmen, wenn sie ihrer Versicherungspflicht nicht nachkämen.

Betroffen sind offenbar nicht nur gewerbliche Orgas und Großcons, sondern auch Vereine und Kleinveranstalter.

Die "Larpzeit" spricht von einer Abmahnwelle – so werden in der Regel Massenabmahnungen genannt, mit der die abmahnenden Anwälte und ihre Auftraggeber Geld verdienen wollen.



Autoren: RalfHüls (2014-04-01)
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