= LarpMeinung: Sinn von AGBs = Genau wie die Angst einer Orga, dass sich jemand auf ihrem Con verletzen könnte, viele dazu treibt, extra Sanitäter einzuladen, zu bevorzugen und die abstrusestens Sicherheitsvorkehrungen zu erfinden (siehe SchlimmsteLarpUnfälle) verleitet die Angst verklagt zu werden viele dazu, die verwegensten und merkwürdigsten AGBs zu verfassen, die so total sinnlos oder sogar kontraproduktiv sind. '''Dazu erst mal ein Beispiel:''' Eine Orga hat ganz normal zu ihrem Con eingeladen. Manche Anmeldungen kamen per Post, andere als Sammelanmeldung und manche per E-Mail. Beim CheckIn hat die Orga nun extra eine Liste ausliegen, wo "noch mal jeder schnell die AGBs unterschreiben" soll, damit sich die Orga rechtlich abgesichert fühlt. Tja, sowas ist halt leider absolut unzulässig und jemand, der die AGBs unterschreibt (Zitat Peter) "könnte genausogut eine Speisekarte der Dönerbude unterschreiben". Zumindest was ihre Verwendung in einem Rechtsstreit betrifft. OK, die Orga fühlt sich dadurch subjektiv sicherer - aber das auch nur, weil sie keine Ahnung hat. Aber hier die gute Nachricht. Als Orga brauchst du gar keine AGBs. AGBs sind nur eine Abweichung vom normalen (Vertrags-)Recht, soweit sie überhaupt zulässig sind. Da das normale Recht in Deutschland Verträge und Dinge wie z.B. Cons, eigentlich hinreichend abdeckt und diese Gesetze auch durch gesunden Menschenverstand und übliche Standards vernünftig interpretiert werden gibt es keine Notwendigkeit Sachen noch mal extra in AGBs zu regeln. Wenn ihr also einen ganz normalen Con machen wollt, verzichtet auf die AGBs und schreibt lieber Dinge, die ihr den Spielern "zur Kenntnisnahme" bringen wollt in den Flyer rein. Wenn ihr doch AGBs haben wollt, hier ein paar Tips. * Die AGBs müssen nicht unterschrieben werden, sondern es reicht, wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für den Vertragspartner leicht einzusehen wahren. Das heißt verschickt sie mit dem Flyer per Mail, oder stellt sie im Internet auf die gleiche Seite mit den OT Infos. Ein Häkchen irgendwo "Ich habe die AGBs gelesen" ist nicht schädlich, muss aber auch nicht sein. * AGBs im Nachhinein unterschreiben ist Quatsch. Das könnt ihr euch sparen. AGBs müssen zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses, also beim Bezahlen des Teilnehmerbetrags gelesen worden sein. * Regelt so wenig wie möglich in den AGBs. So Sachen wie "Es wird Kämpfe mit Polsterwaffen geben" könnt ihr besser in den Flyer schreiben. Formulierungen wie "Abenteuercon" reichen da auch aus. * ''KISS: Keep It Simple, Stupid.'' Schreibt keine verklausulierten Sätze, die keiner versteht. Der Leser der AGBs ist in der Regel ein Rechtslaie. Wenn die AGBs so kompliziert geschrieben sind, dass ein Normalsterblicher sie nicht verstehen kann, werden sie ungültig. Wenn ihr sie als Verfasser nicht versteht, dann lasst sie raus, denn dann wird ein Spieler sie erst recht nicht verstehen und somit werden sie vor Gericht keinen Bestand haben. * kein Kleingedrucktes. Wenn ihr bewusst die AGBs klein irgendwo an die Seite vom Flyer klatscht kann euch das Gericht Täuschungabsicht unterstellen. * weniger ist mehr: Lieber ein paar wenige Sätze in Alltagsdeutsch, die ihr auch wirklich so meint, als von irgend einer anderen Orga AGBs abschreiben, von denen ihr nur die Hälfte versteht und die wahrscheinlich eh alle ungültig sind. Liebe Grüße, TobiasCronert