= Vom Preise der Heilkunst = Wer von uns aus der Not gerettet wird und ihm werden die allfälligen Blutungen gestillet, daß der Kämpe nit verbluten möge, der zahle eine gewogene Spende nach seinem Vermögen Wann wir eine leichtere Wunden, welche ein Recke erleiden mag versorgen und sie zur Heilung bringen, so soll der Söldner uns 1 Kupferstückgen geben. Wann unsere Heiler die schweren Verwundungen, welche in einem längeren Scharmützel auftreten, wo der Streiter unterlag oder der Feinde zu viele waren allesamt zur Heilung bringen so soll jener uns 3 Kupferstückgen geben. Wo wir gebrochene Gliedmaßen so ausrichten, daß sie fortan wieder gerade wachsen mögen, da gebe uns der Gebrechliche 2 Kupferstückgen. Wann der Feldtscher den Leib des Recken wird öffnen müßen, um das Übel mit dem Messer gants und gar heraus zu schneiden, so soll der Recke 1 Silberstückgen geben. Wo der treffliche Feldtscher ein Glied, welches im Streite gants und gar abgetrennt worden, mit Nadel und Faden so annähen muß, daß es hernach wieder an den Mann anwächst so soll dies 2 Silberstückgen kosten. Wer so in der Gefahr lebt, daß er wohl mehrere Male am Tag in Stücke gehauen wird, der mag uns 1 Silberstückgen geben und sei hernach bis zum nächsten Sonnenaufgang von allen Kosten außer denen für das Renken, Schneiden oder Nähen entbunden. Mobiles armiertes Söldner-Hospital Der Kommandant ---- Zurück zu TextVorlagen oder PreisListen